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Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung zum Verhandlungsverfahren bei Vorrats-SEs – eigene Einordnung

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Dr. Anne-Kathrin Bertke
Rechtsanwältin, Gründerin von NEWHAVEN
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 16.05.2024 (Rs. C-706/22) entschieden, dass es nach europäischem Recht keine Verpflichtung gibt, ein Verhandlungsverfahren nachzuholen, wenn eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE) mangels Arbeitnehmern zunächst ohne Verhandlungsverfahren gegründet wurde. Laut europäischem Recht sei das Verhandlungsverfahren mit Arbeitnehmervertretern nur vor der Eintragung der SE ins Register durchzuführen, nicht jedoch danach.

Damit widerspricht der EuGH der Rechtsprechung einzelner nationaler Gerichte wie dem OLG Düsseldorf vom 30.03.2009 und der bisherigen überwiegenden Beratungspraxis.

Welche Auswirkungen hat das Urteil?

  • In der Vergangenheit gleichwohl geschlossene Beteiligungsvereinbarungen sind wirksam und gelten fort (es sei denn, die Parteien machen von einem vereinbarten Lösungsrecht Gebrauch).
  • Das Urteil entzieht Beteiligungsrechten, die nach erfolglosen Verhandlungen auf Basis der gesetzlichen Auffangregeln gewährt werden, die Grundlage.
  • Beteiligungsvereinbarungen dürfen weiterhin freiwillig geschlossen werden – in den meisten Fällen ist dies für beide Seiten vorteilhaft.
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Über die Autorin
Dr. Anne-Kathrin Bertke
Rechtsanwältin, Gründerin von NEWHAVEN

Dr. Anne-Kathrin Bertke hat ihr Handwerk bei den renommiertesten Kanzleien ihres Fachs gelernt und dort federführend hochkomplexe Mandate betreut. Diese Erfahrungen haben sie geprägt. Bei NEWHAVEN erwartet Mandanten exzellente und innovative Beratung.

Berufliche Laufbahn

  • Gründung von NEWHAVEN im Jahr 2025
  • Rechtsanwältin seit 2013, zunächst neun Jahre bei Freshfields, anschließend bei einer führenden Arbeitsrechts-Boutique (Tier One)
  • Secondment in die Personalabteilung von Novartis Deutschland während laufender Umstrukturierungen
  • Secondment in die Abteilung „Global Litigation Communications“ (konzernweite Krisenkommunikation) der Volkswagen AG
  • Fünfmonatige interne Untersuchung bei einem global agierenden Versicherungsunternehmen in der Schweiz

Akademische Laufbahn

  • Studium an der Bucerius Law School in Hamburg (LL.B. und Dr. jur.) und der University of Texas at Austin, USA, jeweils als Stipendiatin der Studienstiftung des Deutschen Volkes
  • Promotion bei Professor Dr. Matthias Jacobs (Bucerius Law School) zum Thema „Zur Zulässigkeit von Sympathiestreiks“
  • Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht

Lehr- und Referententätigkeit

Referentin beim IfUS-Institut für Unternehmenssanierung und -entwicklung zu arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Restrukturierungen und Unternehmenskrisen

Ehrenamtliches Engagement 

  • Als Mitglied des Gesetzgebungsausschusses Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) bringt Dr. Anne-Kathrin Bertke ihre arbeitsrechtliche Expertise in Stellungnahmen zu Gesetzgebungsvorhaben und zur Fortentwicklung des Arbeitsrechts ein.
  • Als Präsidentin des Alumni-Vereins der Bucerius Law School (Bucerius Alumni e.V.) leitet Dr. Anne-Kathrin Bertke eine Gemeinschaft von über 2.400 Mitgliedern und engagiert sich für den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis.

Weitere Mitgliedschaften (Auswahl)

  • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
  • Deutscher Arbeitsgerichtsverband
  • Hamburger Verein für Arbeitsrecht e.V.
  • Hamburgischer Anwaltverein
  • Bucerius Alumni e.V.
  • Alumni der Studienstiftung e.V.

Publikationen und Vorträge

Dr. Anne-Kathrin Bertke ist Referentin beim IfUS-Institut (Institut für Unternehmenssanierung und -entwicklung) in Heidelberg und leitet dort im Rahmen des „Zertifikatslehrgangs Restrukturierungs- und Sanierungsberater“ das Modul „Arbeitsrechtlichen Sanierungsmaßnahmen in der Krise“. Sie ist regelmäßig Referentin bei Fachtagungen, zuletzt beim Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR) in München, bei der Tagung der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) und bei der Ortstagung des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes, beim Praktikerkreis Betriebsverfassungsrecht und beim Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU) und setzt in Veröffentlichungen Impulse zu zentralen Themen im Arbeitsrecht.

Jüngere Vorträge und Veröffentlichungen befassen sich u.a. mit den folgenden Themen:

  • Arbeitsrecht bei Restrukturierung und Insolvenz
  • Digitalisierung im Betrieb – Datenschutz und betriebliche Mitbestimmung
  • Compliance-Risiko Betriebsratsvergütung
  • Arbeitszeiterfassung
  • Nachvertragliche Wettbewerbsverbote
  • Lieferketten-Compliance und Geschäftsgeheimnisschutz
  • Grenzüberschreitende Umwandlungen und Neues zur Europäischen Aktiengesellschaft (SE)
  • Whistleblowing und Geschäftsleiter
  • Geschäftsleiterhaftung in der Pandemie
  • Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz

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